Finanzbehörden akzeptieren 10% Regelung nicht mehr

Finanzbehörden akzeptieren 10% Regelung nicht mehr – EURORAD informiert über die aktuelle Diskussion   Ein Kaufrecht des Arbeitnehmers am Ende der Leasinglaufzeit ist problematisch und beim EURORAD Dienstrad-Leasing daher auch nicht vorgesehen.   Nach Auslaufen eines Leasingvertrags möchten viele Nutzer dennoch „ihr“ Dienstrad erwerben. Der am Markt allgemein übliche Restwert ist aktuell von der Oberfinanzdirektion NRW (OFD) kritisch betrachtet worden. Hier finden Sie unsere Stellungnahme und Vorgehensweise für diesen Fall: 2017-08-28 News 10% Regelung an UN